Eine Apostille wird ausschließlich durch die dafür zuständige Behörde an einem Dokument angebracht. Sie bestätigt die Echtheit der auf dem Dokument aufgebrachte Unterschrift und ermöglicht dadurch den internationalen Verkehr der Urkunde bzw. deren beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Übersetzung. Ob eine Apostille oder eine Überbeglaubigung auf ein Dokument aufgebracht werden muss, entscheidet das Zielland, für die das Dokument angefordert wird.