Juristisch gesehen ist eine beglaubigte Übersetzung eine bestätigte Übersetzung: Der beeidigte Übersetzer bestätigt in seinem Bestätigungsvermerk am Ende der Übersetzung, dass er den ursprünglichen Text vollständig und richtig übersetzt hat. Eine beglaubigte Übersetzung kann ausschließlich durch ermächtigte Übersetzer vorgenommen werden.